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Rücknahme von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind unbedingt einer getrennten Erfassung zuzuführen. Sie enthalten wertvolle Ressourcen, die durch Recyclingverfahren wiedergewonnen und anschließend erneut in der Produktion verwendet werden können. Elektro- und Elektronikgeräte können unter Umständen jedoch auch Schadstoffe enthalten, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen.

Auch für Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht durch ein Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind, gelten besondere Vorschriften zur Rückgabe.
Beachten Sie diesbezüglich bitte unseren Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien.

Das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (Anlage 3 zum Elektrogesetz) auf Elektro- und Elektronikgeräten kennzeichnet Altgeräte, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zu sammeln sind.

Sie als Endnutzer sind dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben. Wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den in § 17 Abs. 1 ElektroG definierten Voraussetzungen ebenfalls zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Altgeräterückgabe bei MAX Trader:

I. Entsorgung in Verbindung mit einem Geräte-Neukauf
Im Rahmen des Gerätekaufs eines neuen Gerätes im MAX Trader Shop können Sie gleichzeitig die unentgeltliche Mitnahme eines Altgerätes gleicher Geräteart beauftragen.

II. Entsorgung von Kleingeräten bis 25 cm äußere Abmessung
Unabhängig eines Gerätekaufs können Sie uns in haushaltsüblichen Mengen Elektro- und Elektronikaltgeräte mit jeweiliger äußerer Abmessung (Kantenlänge) bis zu maximal 25 cm unentgeltlich zurückgeben. Mit unserem Partner take-e-back erfolgt die fachgerechte Behandlung und Verwertung dieser zurückgegebenen Altgeräte.

Bitte registrieren Sie Ihre Altgeräterückgabe unter nachfolgendem Link. Dort finden Sie weitere Informationen zu Ihren nächstgelegenen Abgabestellen oder zur Versandmöglichkeit:
https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden

Sofern Sie von uns ein Elektrogerät der Kategorie 1, 2 oder 4 im Sinne von Anlage 1 ElektroG erworben haben, können Sie von uns bei der Auslieferung des bestellten Neugeräts die unentgeltliche Abholung eines vergleichbaren Elektroaltgeräts fordern. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundendienst. Sie erreichen diesen per E-Mail unter: service@maxtrader.de

Sammel- und Rücknahmestellen sind auch über die gemeinsame Stelle der Hersteller einsehbar: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Wir sind gesetzlich angehalten, über den Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben (Sammel- und Recyclingquoten) zu informieren. Nachfolgend aufgeführt ist ein Link zu den von der Bundesregierung berichteten Zahlen: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

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